Häufig gestellte Fragen (FAQ)
FAQ Schulbegleitung NRW: Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Schulbegleitung in NRW, damit Sie sofort einen klaren Überblick erhalten. Außerdem erklären wir, wie der Antrag gestellt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wodurch Sie den gesamten Prozess besser nachvollziehen können. Darüber hinaus zeigt unsere FAQ Schulbegleitung NRW, welche Unterstützung im Schulalltag möglich ist und wie die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Schulbegleitung funktioniert. Zusätzlich erhalten Sie praktische Hinweise, sodass Sie alle relevanten Informationen schnell finden. Somit bietet die FAQ Schulbegleitung NRW eine verständliche Orientierung, die Ihnen den Einstieg erheblich erleichtert.
Allgemeine Fragen zur Schulbegleitung
Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Schulalltag. Die Aufgaben richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und können u. a. beinhalten:
- Unterstützung im Unterricht (z. B. Strukturierung, Motivation, Konzentrationshilfe)
- Begleitung in Pausen, beim Schulweg oder bei Ausflügen
- Hilfe bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschüler:innen
- Unterstützung bei der Organisation des Schulmaterials
- Förderung der Selbstständigkeit und sozialen Integration
Wichtig: Die Schulbegleitung ersetzt keine Lehrkraft oder Therapie, sondern ergänzt die pädagogische Arbeit der Schule.
Busbegleiter:innen sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf sicher und zuverlässig zwischen Wohnung und Schule transportiert werden. Zu den Aufgaben gehören z. B.:
- Unterstützung beim Ein- und Aussteigen
- Sicherung im Fahrzeug (z. B. Anschnallen, Rollstuhlverankerung)
- Beruhigung und Betreuung während der Fahrt
- Kommunikation mit Fahrer:innen, Eltern und Schule
Bewerbung & Einstieg als Schulbegleiter:in
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Bei Schulbegleiter PRO legen wir Wert auf persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Empathie und Verantwortungsbewusstsein. Eine pädagogische Ausbildung oder Erfahrung in der Arbeit mit Kindern ist jedoch von Vorteil. Neue Mitarbeitende erhalten bei uns Schulungen, Fortbildungen und fachliche Begleitung, um optimal auf ihre Aufgabe vorbereitet zu sein.
Ja! Viele unserer Mitarbeitenden kommen aus unterschiedlichen Berufsbereichen. Wichtig sind soziale Kompetenz, Geduld und Freude an der Arbeit mit Kindern. Wir bieten interne Schulungen und eine intensive Einarbeitung, um auch Quereinsteiger:innen optimal vorzubereiten.
Bewerben Sie sich einfach über unser Kontaktformular oder per E-Mail mit einem kurzen Lebenslauf. Nach einem persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, welcher Einsatz zu Ihren Stärken und Erfahrungen passt.
Arbeitszeiten, Urlaub & Sonderregelungen
Die Arbeitszeiten orientieren sich in der Regel an den Schulzeiten des begleiteten Kindes. Das bedeutet: Die Einsätze finden meist vormittags bis zum frühen Nachmittag statt. Teilzeitbeschäftigungen sind üblich, und in manchen Fällen sind auch flexible Stundenmodelle möglich – z. B. wenn ein Kind nur an bestimmten Tagen begleitet wird. Ferienzeiten sind in der Regel arbeitsfrei.
Als Schulbegleitung bei Schulbegleiter PRO genießen Sie den Vorteil, dass Ihr Urlaub grundsätzlich während der Schulferien stattfindet. Das bedeutet, dass Sie die gleichen Ferienzeiten wie die Schüler:innen haben – so ist eine gute Work-Life-Balance gewährleistet. Sie können Ihre freie Zeit nutzen, um sich zu erholen, zu reisen oder Zeit mit Ihrer Familie zu verbringen.
Ja. Wenn Sie heiraten oder die Geburt Ihres Kindes bevorsteht, erhalten Sie ein bis zwei Tage Sonderurlaub für diese besonderen Ereignisse. So möchten wir Ihnen ermöglichen, diese wichtigen Momente im Leben bewusst zu genießen.
Antrag, Kosten & Zuständigkeiten
Die Kosten werden in der Regel nicht von den Eltern, sondern von einem Kostenträger übernommen:
- Bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII): Jugendamt
- Bei körperlicher oder geistiger Behinderung (§ 53 ff. SGB XII / SGB IX): Sozialamt
- In Einzelfällen (z. B. Kindergartenkinder): über den Landschaftsverband (LWL/LVR)
Die Eltern stellen den Antrag beim zuständigen Amt, und nach Bewilligung übernehmen wir als Träger die Durchführung der Begleitung.
1. Eltern stellen beim zuständigen Jugendamt oder Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe.
2. Das Kind wird in der Regel durch Fachdienste begutachtet.
3. Nach der Bewilligung wählen Eltern einen Träger ihres Vertrauens (z. B. Schulbegleiter PRO).
4. Wir übernehmen dann die Organisation und stellen die passende Begleitung bereit.
Fachliche Betreuung, Schulungen & Anforderungen
Bei Schulbegleiter PRO erhalten alle Mitarbeitenden regelmäßige Fachgespräche, Teamtreffen und Fortbildungen.
Eine pädagogische Fachkraft begleitet und unterstützt die Schulbegleiter:innen, insbesondere bei Herausforderungen im Schulalltag und bei der Erstellung von Berichten.
Jede neue Schulbegleitung absolviert zu Beginn eine Basisschulung, in der alle wichtigen Grundlagen vermittelt werden. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu Themen wie Autismus, ADHS, Inklusion oder Kinderschutz an.
Ja. Für die Tätigkeit als Schulbegleiter:in wird ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) benötigt. Dieses darf keine Eintragung enthalten und ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Ja. Aufgrund der Masern-Impfpflicht (§ 20 Abs. 8 IfSG) müssen alle Mitarbeitenden, die in Schulen oder ähnlichen Einrichtungen tätig sind, einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz vorlegen. Ausgenommen sind Personen, die vor 1970 geboren wurden.

Unsere Standorte in NRW?
Erfahren Sie, wo unsere Schulbegleiter:innen im Einsatz sind und wie wir Familien vor Ort unterstützen.
Weitere Informationen zur Schulbegleitung finden Sie beim Schulministerium NRW schulministerium.nrw.de