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Diabetes-Assistenz
in Kita und Schule

Ein Kind mit Diabetes soll Kita und Schule so erleben können wie andere Kinder. Wir bauen diesen Bereich gerade auf und nehmen Anfragen von Familien bereits auf.

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Auf einen Blick

Schulbegleitung bei Diabetes: das Wichtigste in Kürze

  • Eine Diagnose allein begründet noch keinen Anspruch. Entscheidend ist, welche Unterstützung Ihr Kind im Kita- oder Schulalltag konkret braucht.
  • Als Kostenträger kommen vor allem die Krankenkasse oder die Eingliederungshilfe infrage, in Einzelfällen auch das Jugendamt.
  • Ein gut begründeter Antrag mit ärztlicher Stellungnahme und Angaben der Schule hat die besten Chancen.
  • Unsere Assistenzkräfte werden für die Diabetes-Begleitung geschult und auf Ihr Kind individuell eingewiesen.
  • Die Anfrage bei uns ist unverbindlich und kostenfrei. Wir begleiten Sie auch bei der Klärung der Kosten.

Für Familien

Was die Diabetes-Assistenz übernimmt

Wir begleiten Ihr Kind im Kita- oder Schulalltag und unterstützen es je nach Bedarf beim Diabetesmanagement. Ziel ist, dass Ihr Kind den Tag möglichst unbeschwert erlebt und Sie als Eltern Sicherheit gewinnen.

  • Glukosewerte im Blick behalten und auf Alarme des Sensors (CGM) reagieren
  • bei Mahlzeiten und Kohlenhydraten unterstützen
  • bei Insulinpumpe oder Pen unterstützen, nach den festgelegten Vorgaben
  • bei Unter- oder Überzuckerung handeln, nach dem Notfallplan Ihres Kindes
Jetzt anfragen →

Bedarf

Wann ist eine Begleitung bei Diabetes sinnvoll?

Viele Kinder mit Typ-1-Diabetes kommen im Schulalltag gut zurecht. Eine Begleitung hilft vor allem dann, wenn Ihr Kind Teile des Diabetesmanagements noch nicht sicher allein übernehmen kann, zum Beispiel weil es:

  • Werte und Trendpfeile des Sensors noch nicht sicher deuten kann
  • eine Unterzuckerung nicht zuverlässig selbst bemerkt
  • beim Berechnen von Kohlenhydraten oder bei der Bedienung von Pumpe oder Pen Hilfe braucht
  • stark schwankende Werte hat oder gerade neu eingestellt ist
  • vor Übergängen steht, etwa Einschulung, Schulwechsel oder dem Wechsel von der Kita in die Schule

Ein Sensor oder eine Insulinpumpe ersetzen die Begleitung nicht automatisch: Die Technik warnt, aber jemand muss die Warnung verstehen und richtig handeln.

Sicherheit

Woran wir uns halten

Alles geschieht nach den festgelegten Vorgaben und der individuellen Einweisung. Wir treffen keine eigenen medizinischen Therapieentscheidungen und verändern Therapie oder Dosierung nicht eigenmächtig.

Grundlage ist immer der Therapie- und Notfallplan Ihres Kindes. Im Notfall handeln wir danach, verständigen bei Bedarf den Rettungsdienst und informieren Sie als Eltern.

Wer begleitet

Wer Ihr Kind begleitet

Wir setzen geeignete Assistenzkräfte ein, die speziell für die Diabetes-Begleitung geschult werden.

Zusätzlich gibt es eine individuelle Einweisung für Ihr Kind: zu seinem Diabetesmanagement, zur verwendeten Technik und zum Notfallplan.

Ablauf

So läuft es ab

1

Sie fragen unverbindlich an

Ihre Kontaktdaten und die Auswahl „Diabetes-Assistenz“ im Formular genügen. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

2

Wir klären gemeinsam das Vorgehen

Wir sprechen über den Bedarf Ihres Kindes und unterstützen Sie bei der Klärung der möglichen Kostenübernahme.

3

Einweisung und Start

Die Assistenzkraft wird auf Ihr Kind eingewiesen, nach Diabetesmanagement, Technik und Notfallplan.

Kosten

Kostenträger: Wer zahlt die Schulbegleitung bei Diabetes?

Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt davon ab, wo der Schwerpunkt des Bedarfs liegt. Infrage kommen vor allem:

  • Die Krankenkasse, wenn medizinische Überwachung und Maßnahmen im Vordergrund stehen. Grundlage ist dann in der Regel eine ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
  • Die Eingliederungshilfe (Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises), wenn es darum geht, dass Ihr Kind am Unterricht und am Kita- oder Schulleben teilhaben kann. Grundlage sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX.
  • Das Jugendamt nur in Einzelfällen, wenn zusätzlich eine seelische Beeinträchtigung vorliegt (§ 35a SGB VIII).

Wichtig: Stellen Sie den Antrag trotzdem, auch wenn unklar ist, wer zuständig ist. Die Stelle, bei der der Antrag eingeht, muss innerhalb von zwei Wochen ihre Zuständigkeit klären und ihn sonst weiterleiten (§ 14 SGB IX). Ihr Kind wird also nicht zwischen den Ämtern hin- und hergeschoben.

Wir versprechen keine Kostenübernahme, denn die Entscheidung trifft der Kostenträger. Wir unterstützen Sie aber dabei, den passenden Weg zu klären.

Antrag

Schritt für Schritt: Schulbegleitung bei Diabetes beantragen

1

Alltag beobachten

Notieren Sie über einige Wochen, in welchen Situationen Ihr Kind Hilfe braucht: Pausen, Mahlzeiten, Sport, Ausflüge, Alarme im Unterricht.

2

Ärztliche Stellungnahme

Bitten Sie die Diabetesambulanz oder Ihre Kinderdiabetologin um eine Stellungnahme, welche Unterstützung Ihr Kind im Alltag benötigt.

3

Einschätzung der Schule oder Kita

Eine kurze Stellungnahme der Einrichtung mit Stundenplan und konkreten Situationen macht den Bedarf greifbar.

4

Antrag stellen

Reichen Sie den Antrag schriftlich beim Kostenträger ein und bewahren Sie eine Kopie auf.

5

Prüfung und Gespräch

Der Kostenträger prüft den Bedarf, oft mit einem Gespräch oder einer Stellungnahme des Gesundheitsamts.

6

Bescheid prüfen

Achten Sie auf den bewilligten Stundenumfang und den Zeitraum. Bei Fragen helfen wir Ihnen, den Bescheid einzuordnen.

7

Start vorbereiten

Mit dem Bescheid planen wir den Start: Einweisung der Assistenzkraft nach dem Therapie- und Notfallplan Ihres Kindes.

Unterlagen

Diese Unterlagen stärken den Antrag

  • eine Beschreibung des Alltags aus Ihrer Sicht: Wo genau braucht Ihr Kind Hilfe?
  • die Stellungnahme der Diabetesambulanz oder der behandelnden Ärztin
  • beim Weg über die Krankenkasse: die ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege
  • eine Stellungnahme der Schule oder Kita mit Stundenplan
  • den aktuellen Therapie- und Notfallplan
  • falls vorhanden: weitere Berichte, etwa zu Klinikaufenthalten oder schweren Unterzuckerungen

Die Begründung entscheidet

Beschreiben Sie nicht nur die Diagnose, sondern den konkreten Alltag. Statt „Unser Sohn hat Typ-1-Diabetes und braucht Hilfe“ wirkt zum Beispiel: „Unser Sohn (7) bemerkt Unterzuckerungen meist nicht selbst. In den Pausen und beim Sport muss jemand die Sensorwerte im Blick behalten und bei Werten unter dem Zielbereich nach Notfallplan handeln.“

Häufige Stolpersteine

  • nur die Diagnose nennen, ohne konkrete Alltagssituationen
  • allgemeine Formulierungen statt Beispielen aus Unterricht, Pause und Sport
  • fehlende ärztliche Stellungnahme oder ein veralteter Therapieplan
  • den Antrag erst kurz vor Schulbeginn stellen

Häufige Fragen

Was Eltern zur Diabetes-Assistenz fragen

Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Für welche Kinder ist die Diabetes-Assistenz gedacht?

Für Kinder und Jugendliche in Kita und Schule. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf Ihres Kindes.

Wer bezahlt die Diabetes-Assistenz?

Das hängt vom Einzelfall und vom Unterstützungsbedarf ab. Je nach Fall können unterschiedliche Kostenträger infrage kommen. Wir versprechen keine Kostenübernahme, unterstützen Sie aber dabei, die mögliche Kostenübernahme und das weitere Vorgehen zu klären.

Brauchen wir eine Diagnose oder Arztunterlagen, um anzufragen?

Nein. Für die Anfrage genügen Ihre Kontaktdaten und die Auswahl „Diabetes-Assistenz“ im Formular. Alles Weitere besprechen wir persönlich mit Ihnen. Bitte schicken Sie uns über das Formular keine Arztberichte.

Was passiert bei einer Unter- oder Überzuckerung?

Wir handeln nach dem Notfallplan Ihres Kindes. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst verständigt, und Sie als Eltern werden informiert.

Gibt es die Diabetes-Assistenz schon?

Wir bauen diesen Bereich gerade auf. Anfragen von Familien können wir bereits aufnehmen und melden uns persönlich bei Ihnen.

Reicht die Diagnose Typ-1-Diabetes für eine Schulbegleitung?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Aufgaben Ihr Kind im Kita- oder Schulalltag noch nicht sicher allein bewältigen kann, etwa das Erkennen von Unterzuckerungen oder das Berechnen von Kohlenhydraten.

Mein Kind hat einen Sensor und eine Insulinpumpe. Braucht es trotzdem Begleitung?

Das kann sein. Die Technik warnt bei auffälligen Werten, aber jemand muss die Warnung verstehen und richtig reagieren. Gerade jüngere Kinder brauchen dabei oft Unterstützung.

Wer ist zuständig, wenn sich die Ämter nicht einig sind?

Die Stelle, bei der Ihr Antrag eingeht, muss innerhalb von zwei Wochen ihre Zuständigkeit klären und den Antrag sonst weiterleiten (§ 14 SGB IX). Stellen Sie den Antrag deshalb auch dann, wenn die Zuständigkeit unklar ist.

Was können wir tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Lesen Sie die Begründung im Bescheid genau und ergänzen Sie fehlende Unterlagen, etwa eine genauere ärztliche Stellungnahme. Welche Möglichkeiten Sie haben, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Kostenlose, unabhängige Beratung bietet zum Beispiel die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Wie lange wird die Begleitung bewilligt?

Bewilligungen sind meist befristet, zum Beispiel für ein Schuljahr, und werden bei weiterem Bedarf neu beantragt. Ziel der Begleitung ist auch, dass Ihr Kind Schritt für Schritt selbstständiger wird.

Kontakt

Schulbegleiter PRO NRW GmbH

Ruhrallee 9, 44139 Dortmund
Telefon 0231 53025465 · info@schulbegleiter-pro-nrw.de

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