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Kita-Begleitung
in NRW
Auch im Kindergarten kann ein Kind Begleitung brauchen. Wir vermitteln Kita-Begleitung in ganz Nordrhein-Westfalen, damit Ihr Kind den Alltag in der Gruppe mitgehen kann.
Für Familien
Was Kita-Begleitung leistet
Eine Kita-Begleitung unterstützt Ihr Kind im Kindergartenalltag: beim Ankommen in der Gruppe, beim Spielen mit anderen Kindern, bei der Verständigung und in Situationen, die allein noch schwerfallen. Ziel ist immer, dass Ihr Kind so viel wie möglich selbst schafft.
Jetzt anfragen →Kostenübernahme
Wer die Kita-Begleitung bezahlt
Für Familien entstehen in aller Regel keine Kosten. Kita-Begleitung ist wie die Schulbegleitung eine Leistung der Eingliederungshilfe.
Seelische Beeinträchtigung
Zuständig ist das Jugendamt, Grundlage ist § 35a SGB VIII.
Körperliche oder geistige Beeinträchtigung
Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, Grundlage ist § 112 SGB IX.
Wir klären mit Ihnen, welcher Fall vorliegt
Welche Stelle für Ihr Kind zuständig ist, besprechen wir im Erstgespräch.
Übergang
Von der Kita in die Schule
Der Wechsel in die Schule ist für viele Familien der schwierigste Moment. Wenn Ihr Kind bereits eine Kita-Begleitung hat, planen wir den Übergang frühzeitig mit Ihnen, damit zum Schulstart keine Lücke entsteht.
Schulbegleitung ansehen →Häufige Fragen
Was Eltern zur Kita-Begleitung fragen
Die häufigsten Fragen im Überblick.
Ab welchem Alter ist eine Kita-Begleitung möglich?
Eine Kita-Begleitung ist während der gesamten Kindergartenzeit möglich. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der festgestellte Unterstützungsbedarf.
Was kostet uns die Kita-Begleitung?
Für die Familie in aller Regel nichts. Die Kosten trägt der zuständige Kostenträger, je nach Fall das Jugendamt oder der Träger der Sozialhilfe.
Heißt das auch Integrationshelfer oder Integrationshilfe?
Ja. Für den Kindergartenbereich sind die Begriffe Kita-Begleitung, Integrationshelfer, Integrationshilfe und Teilhabeassistenz gebräuchlich. Gemeint ist dieselbe Leistung.
Wir haben noch keinen Bescheid. Können wir uns melden?
Ja. Melden Sie sich gern, bevor alles geklärt ist. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes ansteht.
Kontakt
Schulbegleiter PRO NRW GmbH
Ruhrallee 9a, 44139 Dortmund
Telefon 0231 53025465 · info@schulbegleiter-pro-nrw.de