Ratgeber

Schulbegleiter,
Integrationshelfer,
Inklusionshelfer

Was die vielen Begriffe bedeuten, wo es Unterschiede gibt und was das für Ihren Antrag heißt.

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Kurz gesagt

Viele Namen, eine Unterstützung

Schulbegleitung, Schulbegleiter, Integrationshilfe, Integrationshelfer, Inklusionshelfer, Inklusionsassistenz, Teilhabeassistenz: Wer zum ersten Mal mit dem Thema zu tun hat, stößt auf viele Begriffe. Die gute Nachricht: Meistens ist dasselbe gemeint, nämlich eine Person, die ein Kind mit Unterstützungsbedarf im Schulalltag begleitet. Welcher Begriff verwendet wird, hängt oft von der Region, dem Amt oder dem Anbieter ab.

Die Begriffe

Was die einzelnen Bezeichnungen bedeuten

Allgemein

Schulbegleitung / Schulbegleiter

Der verbreitetste Begriff. Er beschreibt die Begleitung eines einzelnen Kindes in der Schule, unabhängig davon, wer sie bezahlt.

In NRW häufig

Integrationshilfe / Integrationshelfer

In Nordrhein-Westfalen und in vielen Ämtern üblich. Gemeint ist dieselbe Leistung wie bei der Schulbegleitung.

Neuer

Inklusionshelfer / Inklusionsassistenz

Betont den Gedanken der Inklusion. Auch hier ist in der Regel die persönliche Begleitung eines Kindes gemeint.

In Bescheiden

Teilhabeassistenz / Assistenzleistung

So oder ähnlich heißt die Leistung oft in Bescheiden und Gesetzestexten, etwa bei der Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX.

Bei der Schulbegleiter PRO NRW GmbH verwenden wir die Begriffe gleichbedeutend. Ob in Ihrem Bescheid „Integrationshilfe“ oder „Schulbegleitung“ steht, macht für die Begleitung Ihres Kindes keinen Unterschied.

Abgrenzung

Was etwas anderes ist

Schulassistenz

Unterstützungskräfte, die eine Schule oder ein Schulträger für mehrere Kinder oder eine Klasse einsetzt. Sie sind nicht einem einzelnen Kind zugeordnet und werden anders finanziert.

Pool-Lösungen

Einige Kommunen bündeln Schulbegleitungen an einer Schule, sodass mehrere Begleitpersonen gemeinsam für mehrere Kinder zuständig sind. Die Regeln dafür sind örtlich verschieden.

Sonderpädagogische Förderung

Aufgabe der Schule und der Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Eine Schulbegleitung ersetzt sie nicht.

Kita-Begleitung

Die Begleitung eines Kindes im Kindergarten. Inhaltlich ähnlich, aber mit eigenen Anträgen. Wir bieten sie im Rheinland an.

Für die Praxis

Was das für Ihren Antrag bedeutet

Für den Antrag müssen Sie nicht den „richtigen“ Begriff treffen. Wichtig ist, dass Sie beschreiben, wobei Ihr Kind im Schulalltag Unterstützung braucht. Wie der Antrag abläuft, erklären wir im Ratgeber Schulbegleitung beantragen.

Beratung anfragen →

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Ist ein Integrationshelfer dasselbe wie ein Schulbegleiter?

In der Regel ja. Beide Begriffe beschreiben eine Person, die ein einzelnes Kind im Schulalltag begleitet. In NRW ist „Integrationshilfe“ in vielen Ämtern der übliche Begriff.

Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleitung und Schulassistenz?

Eine Schulbegleitung ist einem einzelnen Kind zugeordnet und wird als persönliche Leistung bewilligt. Eine Schulassistenz unterstützt mehrere Kinder oder eine Klasse und wird von Schule oder Schulträger organisiert.

Was ist ein Inklusionshelfer?

Ein anderer Name für eine Schulbegleitung oder Integrationshilfe, der den Gedanken der Inklusion betont.