Ratgeber
Schulbegleiter,
Integrationshelfer,
Inklusionshelfer
Was die vielen Begriffe bedeuten, wo es Unterschiede gibt und was das für Ihren Antrag heißt.
Kurz gesagt
Viele Namen, eine Unterstützung
Schulbegleitung, Schulbegleiter, Integrationshilfe, Integrationshelfer, Inklusionshelfer, Inklusionsassistenz, Teilhabeassistenz: Wer zum ersten Mal mit dem Thema zu tun hat, stößt auf viele Begriffe. Die gute Nachricht: Meistens ist dasselbe gemeint, nämlich eine Person, die ein Kind mit Unterstützungsbedarf im Schulalltag begleitet. Welcher Begriff verwendet wird, hängt oft von der Region, dem Amt oder dem Anbieter ab.
Die Begriffe
Was die einzelnen Bezeichnungen bedeuten
Schulbegleitung / Schulbegleiter
Der verbreitetste Begriff. Er beschreibt die Begleitung eines einzelnen Kindes in der Schule, unabhängig davon, wer sie bezahlt.
Integrationshilfe / Integrationshelfer
In Nordrhein-Westfalen und in vielen Ämtern üblich. Gemeint ist dieselbe Leistung wie bei der Schulbegleitung.
Inklusionshelfer / Inklusionsassistenz
Betont den Gedanken der Inklusion. Auch hier ist in der Regel die persönliche Begleitung eines Kindes gemeint.
Teilhabeassistenz / Assistenzleistung
So oder ähnlich heißt die Leistung oft in Bescheiden und Gesetzestexten, etwa bei der Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX.
Bei der Schulbegleiter PRO NRW GmbH verwenden wir die Begriffe gleichbedeutend. Ob in Ihrem Bescheid „Integrationshilfe“ oder „Schulbegleitung“ steht, macht für die Begleitung Ihres Kindes keinen Unterschied.
Abgrenzung
Was etwas anderes ist
Schulassistenz
Unterstützungskräfte, die eine Schule oder ein Schulträger für mehrere Kinder oder eine Klasse einsetzt. Sie sind nicht einem einzelnen Kind zugeordnet und werden anders finanziert.
Pool-Lösungen
Einige Kommunen bündeln Schulbegleitungen an einer Schule, sodass mehrere Begleitpersonen gemeinsam für mehrere Kinder zuständig sind. Die Regeln dafür sind örtlich verschieden.
Sonderpädagogische Förderung
Aufgabe der Schule und der Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Eine Schulbegleitung ersetzt sie nicht.
Kita-Begleitung
Die Begleitung eines Kindes im Kindergarten. Inhaltlich ähnlich, aber mit eigenen Anträgen. Wir bieten sie im Rheinland an.
Für die Praxis
Was das für Ihren Antrag bedeutet
Für den Antrag müssen Sie nicht den „richtigen“ Begriff treffen. Wichtig ist, dass Sie beschreiben, wobei Ihr Kind im Schulalltag Unterstützung braucht. Wie der Antrag abläuft, erklären wir im Ratgeber Schulbegleitung beantragen.
Beratung anfragen →Häufige Fragen
Antworten auf einen Blick
Ist ein Integrationshelfer dasselbe wie ein Schulbegleiter?
In der Regel ja. Beide Begriffe beschreiben eine Person, die ein einzelnes Kind im Schulalltag begleitet. In NRW ist „Integrationshilfe“ in vielen Ämtern der übliche Begriff.
Was ist der Unterschied zwischen Schulbegleitung und Schulassistenz?
Eine Schulbegleitung ist einem einzelnen Kind zugeordnet und wird als persönliche Leistung bewilligt. Eine Schulassistenz unterstützt mehrere Kinder oder eine Klasse und wird von Schule oder Schulträger organisiert.
Was ist ein Inklusionshelfer?
Ein anderer Name für eine Schulbegleitung oder Integrationshilfe, der den Gedanken der Inklusion betont.
Kontakt & Rechtliches
Schulbegleiter PRO NRW GmbH
Ruhrallee 9 · 44139 Dortmund
Telefon: 0231 53025465 ·
E-Mail: info@schulbegleiter-pro-nrw.de
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