Ratgeber

Schulbegleitung
bei ADHS

Wann Kinder mit ADHS eine Schulbegleitung bekommen können, wie sie im Unterricht hilft und wie der Antrag abläuft.

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Voraussetzungen

Wann bei ADHS eine Schulbegleitung in Frage kommt

Nicht jedes Kind mit ADHS braucht eine Schulbegleitung. Viele Kinder kommen mit Unterstützung durch die Schule, Therapie und klaren Absprachen gut zurecht. Eine Schulbegleitung kommt in Frage, wenn die Beeinträchtigung so stark ist, dass Ihr Kind trotz der schulischen Möglichkeiten nicht ausreichend am Unterricht und am Schulleben teilhaben kann.

Rechtlich wird ADHS meist als seelische Beeinträchtigung eingeordnet. Zuständig ist dann das Jugendamt am Wohnort, Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII. Voraussetzung ist, dass die seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate beeinträchtigt ist und dadurch die Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Die Diagnose allein reicht also nicht, es kommt auf die Auswirkungen im Alltag an.

Im Unterricht

Wie eine Schulbegleitung bei ADHS unterstützt

Aufmerksamkeit lenken

Den Fokus zurück zur Aufgabe holen, Arbeitsschritte aufteilen, an Material und Hausaufgaben erinnern.

Struktur geben

Den Tag und die Stunde überschaubar machen, Übergänge begleiten, auf vereinbarte Regeln achten.

Bewegung und Pausen

Kurze, abgesprochene Bewegungspausen ermöglichen, damit Ihr Kind danach wieder mitarbeiten kann.

Impulse und Konflikte

Schwierige Situationen früh erkennen, deeskalieren und Ihrem Kind helfen, mit Mitschüler:innen klarzukommen.

Ziel ist immer, dass Ihr Kind Schritt für Schritt eigene Strategien entwickelt und die Begleitung nach und nach weniger braucht.

Antrag

So läuft der Antrag beim Jugendamt

  • Gespräch mit der Schule: Welche Unterstützung gibt es bereits, und wo reicht sie nicht aus?
  • Formloser schriftlicher Antrag beim Jugendamt am Wohnort, mit der Bitte um Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung.
  • Unterlagen: Diagnose und Bericht aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Stellungnahme der Schule, Therapieberichte.
  • Prüfung durch das Jugendamt mit Gespräch und gegebenenfalls Stellungnahmen, danach Hilfeplan und Bescheid.

Ausführlich erklärt im Ratgeber Schulbegleitung beantragen.

Beratung anfragen →

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Bekommt ein Kind mit ADHS eine Schulbegleitung?

Das ist möglich, wenn das Kind wegen seiner Beeinträchtigung trotz schulischer Unterstützung nicht ausreichend am Unterricht und Schulleben teilhaben kann. Die Diagnose allein reicht nicht.

Wer ist bei ADHS zuständig?

In der Regel das Jugendamt am Wohnort der Familie, Rechtsgrundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Welche Unterlagen brauche ich bei ADHS?

Hilfreich sind die Diagnose und ein aktueller Bericht aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychotherapie, eine Stellungnahme der Schule mit konkreten Situationen und vorhandene Therapieberichte.